Kommunalwahlprogramm der SPD Scharbeutz

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

bei der Kommunalwahl am 14. Mai 2023 haben Sie die Wahl, mit Ihrer Stimme Einfluss auf die Entscheidungen der nächsten 5 Jahre in Ihrer Gemeinde Scharbeutz zu nehmen.

An diesem Tag können Sie in der Zeit zwischen 8:00 und 18:00 Uhr Ihre Stimme in einem der  zahlreichen Wahllokale Ihres Wohnbezirks abgeben.

Mit unserem Wahlprogramm der SPD Scharbeutz 2023 bis 2028 wollen wir zeigen:
Unsere Gemeinde kann noch so viel mehr und ist bereit für eine vorausschauende Politik,
für konsequenten Klimaschutz, der sozial gerecht ist.

Für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft ist der Respekt vor der Verschiedenheit der Menschen und ihrer Lebensentwürfe eine der wichtigsten Grundlagen. Diese Vielfalt ist ein unschätzbarer Gewinn, und wir werden weiter dafür sorgen, dass alle ein Recht auf gleiche Verwirklichungschancen und ein sicheres Leben haben. Eine Wohnung, ein Kita-Platz, Zugang zu kostenloser Bildung, Mobilität, Kultur, Sport, einen schnellen Internetanschluss, Zugang zum Wissen dieser Welt, verlässliche digitale Dienste für eine aktive Zivilgesellschaft, Gesundheitsversorgung, Mitbestimmung im Arbeitsleben, gute Pflege im Alter, das sind für uns soziale Grundrechte und die Voraussetzungen für die Stabilität von Familie und Gesellschaft.

Darum unsere Bitte:

WÄHLEN SIE AM 14. MAI -ODER MITTELS BRIEFWAHL DIE SPD SCHARBEUTZ

Möchten Sie bereits im Vorfeld Ihre Stimme per Briefwahl abgeben? – Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können oder wollen jedoch am Wahltag nicht vor Ort in Ihrem Wahlbezirk wählen. In diesem Fall können Sie per Briefwahl wählen. Die dafür notwendigen Wahlunterlagen müssen Sie vorher beantragen.
Online finden Sie den entsprechenden Antrag hier.
Wie Sie weiterhin die Unterlagen beantragen können, ist auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben („Wahlscheinantrag“). Die Unterlagen für die Briefwahl können Sie sich zusenden lassen, bei Ihrer Gemeinde abholen oder unter dem obigen Link online beantragen.

Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei Ihrer Gemeinde abholen, können Sie Ihre Stimme gleich vor Ort abgeben. Mit dem Abholen der Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens beauftragen. Dafür benötigt die Person eine schriftliche Vollmacht von Ihnen.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie dem Wahlamt entweder zusenden oder persönlich bei Ihrer Gemeinde abgeben.