Zu den Änderungsvorschlägen der SPD hinsichtlich des Landesverwaltungsgesetzes erklärt die polizeipolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Kathrin Bockey:
„Unsere Änderungsvorschläge zum Landesverwaltungsgesetz beziehen sich schwerpunktmäßig auf die Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt. Fachleute wissen, dass der gefährlichste Moment für Frauen in der Trennung der Moment ist, wo sie tatsächlich vollzogen und damit real wird. In dieser Phase beginnt die Eskalationsspirale oft mit verbalem Psychoterror und endet im schlimmsten Fall mit körperlichen Gewaltexzessen. Deshalb fordern wir die Möglichkeit, ein Kontakt- und Näherungsverbot in der ersten Zeit nach der Erstattung einer Anzeige zu erlassen. Ferner sollte die Polizei zum Schutz der Opfer in die Lage versetzt werden, längerfristige Aufenthaltsverbote auszusprechen und mit Zwangsgeldandrohung zu belegen. Diese Instrumentarien verbessern die Möglichkeiten der Polizei, in einem abgestuften Verfahren den Schutz von Opfern zu gewährleisten. „Es wäre ein Fehler, die Änderungen im LVwG nur auf potentielle Terrorgefahren abzustimmen. Häusliche Gewalt ist ein Alltagsdelikt, das unser aller Aufmerksamkeit fordert, weil es oft die Kinder sind, die am meisten und nachhaltigsten leiden.“