Das Antragsformular für Zuschüsse für Unternehmen mit 11 bis 50 Mitarbeiter wurde gemeinsam vom Landeswirtschaftsministerium Schleswig-Holstein zusammen mit der IB.SH entwickelt.

Das Antragsformular ist online und auf der Webseite der IB.SH zu finden:
www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-corona-soforthilfe/
- Auf der o. s. Webseite erhalten Sie ebenso eine genaue Beschreibung, wer die Förderung beantragen kann, was und wie genau gefördert wird sowie eine schrittweise Anleitung zur Antragsstellung.
- Das Wirtschaftsministerium weist die Antragsteller darauf hin, peinlichst genau darauf zu achten, wirklich nur die Internetseiten und Mailadressen der Investitionsbank zu nutzen und nicht auf betrügerische Imitate im Netz hereinzufallen. In den Medien wurde bereits mehrfach über Betrügereien in Zusammenhang mit den Soforthilfen berichtet.
(Quelle: TVSH-Rundschreiben vom 14.04.2020)
Heute wird sich die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder dazu beraten, welche Maßnahmen nach Ablauf der aktuellen Verordnung gelten sollen. Die aktuelle Verordnung endet am 19. April 2020.