Eltern in Schleswig-Holstein können Notfall-Kinderzuschlag beantragen!

Bild: SPD SH

Zu dem zum 1. April 2020 eingeführten Notfall-Kinderzuschlag erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende und SPD-Landesvorsitzende Serpil Midyatli:

„Aktuell melden sich bei mir viele Menschen wegen wirtschaftliche Probleme aufgrund der Corona-Krise. Von Wirtschaftshilfen und Kurzarbeitergeld haben viele gehört. Ein Instrument wird noch zu wenig genutzt. Familien mit Verdienstausfällen wegen Kurzarbeit, geschlossenen Geschäften oder ausbleibenden Aufträgen können seit dieser Woche den Notfall-Kinderzuschlag beantragen. Bei einem Antrag im Laufe des Monats werden schon für April bis zu 185 Euro gezahlt.

Familien sind durch geschlossene Kitas und Schulen besonders belastet. Deshalb verdienen sie Unterstützung durch einen starken Staat. Dafür hat die SPD in der Bundesregierung den Kinderzuschlag leichter zugänglich gemacht. Statt für sechs Monate muss das Einkommen nur noch für den letzten Monat nachgewiesen werden. Das Programm läuft zunächst bis September.“

Eltern können seit dem 1. April online unter www.notfall-kiz.de prüfen, ob sie einen Anspruch haben. Der Antrag kann dann online über die Seite der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden: https://con.arbeitsagentur.de/prod/kiz/ui/start