Gemeindeverordnung – Besonderer Lärmschutz wird bis 19.4.2020 ausgesetzt

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Aufgrund der tagesaktuellen Situation und der Einschränkungen im touristischen Bereich hat sich die Gemeinde dazu entschieden, die eigentlich ab 1.04. geltenden besonderen Ruhezeiten nach der Gemeindeverordnung bis zum 19.4.2020 auszusetzen.

Dies bedeutet, dass u.a. keine Mittagsruhe bei dem Betrieb von Maschinen oder anderen lärmintensiven Tätigkeiten einzuhalten ist.

Die allgemeinen Lärmvorschriften sind aber weiterhin zu beachten.

Durch die Aussetzung könnten noch erforderliche Arbeiten in allen Bereichen zügig durchgeführt werden, bevor der durch die Verordnung zu schützende Aspekt „Touristik“ wieder gegeben ist.

Bei Fragen steht Ihnen das Ordnungsamt der Gemeinde Scharbeutz telefonisch gern zur Verfügung.

Bettina Schäfer
-Bürgermeisterin-
Ordnungsamt der Gemeinde Scharbeutz
04503/7709-0
www.Gemeinde-Scharbeutz.de